§ 1684 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Rechte und Pflichten von Eltern in Bezug auf das Umgangsrecht mit ihren Kindern. Bei einem Pflichtverstoß, beispielsweise wenn ein Elternteil das Umgangsrecht des anderen Elternteils nicht respektiert, kann dies verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mögliche Sanktionen können sein: 1. **Änderung des Umgangsrechts**: Das Gericht kann das Umgangsrecht anpassen, um das Wohl des Kindes zu schützen. 2. **Zwangsgeld**: Bei wiederholtem Verstoß kann das Gericht ein Zwangsgeld verhängen, um den Elternteil zur Einhaltung der Regelungen zu bewegen. 3. **Strafrechtliche Konsequenzen**: In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Schritte zu verstehen und zu unternehmen.