Die Grunderwerbsteuer, die im Zusammenhang mit einer Abspaltung anfällt und zum Verlust der Kontrolle nach IFRS 10 führt, ist grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Entkonsolidierungsvorgang zu betrachten. Nach IFRS 10.25 und IFRS 10.B98 ff. ist beim Verlust der Kontrolle über ein Tochterunternehmen der Entkonsolidierungsvorgang durchzuführen. Dabei sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens auszubuchen, und ein etwaiger Veräußerungsgewinn oder -verlust ist zu ermitteln. Die Grunderwerbsteuer stellt in diesem Zusammenhang eine Transaktionskosten dar, die direkt mit dem Entkonsolidierungsvorgang verbunden ist. Nach IFRS 10 und IAS 27 werden Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Verlust der Kontrolle stehen, im Rahmen der Gewinn- und Verlustermittlung bei der Entkonsolidierung berücksichtigt. **Fazit:** Die Grunderwerbsteuer ist **im Zeitpunkt der Entkonsolidierung** (also nach dem Verlust der Kontrolle) zu erfassen und in die Ermittlung des Veräußerungsergebnisses einzubeziehen. Sie wird nicht bereits vor der Entkonsolidierung als Aufwand erfasst, sondern im Rahmen der Entkonsolidierung als Teil der Transaktionskosten behandelt. **Quelle:** - [IFRS 10 – Konzernabschlüsse (ifrs.org)](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-10-consolidated-financial-statements/) - [IAS 27 – Separate Abschlüsse (ifrs.org)](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ias-27-separate-financial-statements/)