Richtig. In einer Abschlagsrechnung müssen die Lohnkosten ausgewiesen werden, wenn sie Bestandteil der erbrachten Leistungen sind. Das ist insbesondere im Bauwesen und bei Werkverträgen üblich, da der Auftraggeber nachvollziehen können muss, welche Leistungen (Material, Lohn, etc.) bereits erbracht und abgerechnet wurden. Die genaue Ausweisung der Lohnkosten kann auch für die Prüfung durch den Auftraggeber oder für Nachweise gegenüber Behörden (z. B. bei öffentlichen Aufträgen) erforderlich sein. Wichtig: Die Anforderungen an die Ausweisung können je nach Vertrag, Branche und gesetzlichen Vorgaben variieren. Im Zweifel empfiehlt sich ein Blick in den Vertrag oder die einschlägigen Vorschriften (z. B. VOB/B im Bauwesen).