E-Rechnungen 2025 Geschäftsbrief?

Antwort

E-Rechnungen werden in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen verpflichtend. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch im XRechnung-Format oder einem anderen anerkannten Format ausstellen müssen. Der Geschäftsbrief sollte die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung enthalten, wie z.B. die rechtlichen Grundlagen, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung und Hinweise zur Umsetzung. Wichtige Punkte, die im Geschäftsbrief angesprochen werden sollten: 1. **Rechtsgrundlage**: Hinweis auf das Gesetz zur Einführung der E-Rechnung. 2. **Fristen**: Informationen über den Stichtag und Übergangsfristen. 3. **Vorteile**: Effizienzsteigerung, Kostensenkung und Umweltfreundlichkeit. 4. **Technische Anforderungen**: Hinweise auf das XRechnung-Format und andere technische Standards. 5. **Unterstützung**: Angebote zur Schulung oder Unterstützung bei der Umstellung. Es ist ratsam, den Brief klar und präzise zu formulieren, um alle relevanten Informationen verständlich zu vermitteln.

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