Das Brechen einer erbetenen Schweigepflicht – also das Weitererzählen von vertraulichen Informationen über die Krankheiten einer anderen Person – ist kein eindeutiges Anzeichen für eine psychische Erkrankung. Ein solches Verhalten kann viele Ursachen haben, zum Beispiel mangelndes Einfühlungsvermögen, Unachtsamkeit, fehlendes Bewusstsein für Privatsphäre oder auch zwischenmenschliche Konflikte. Es kann auch aus Unreife, Neugier oder dem Wunsch nach Aufmerksamkeit resultieren. Psychische Erkrankungen sind medizinisch definierte Störungen, die bestimmte Symptome und Diagnosekriterien erfüllen müssen (z. B. Depression, Angststörung, Schizophrenie). Das Missachten einer Schweigepflicht allein reicht nicht aus, um daraus auf eine psychische Erkrankung zu schließen. Erst wenn dieses Verhalten Teil eines umfassenderen Musters ist, das auf eine Störung der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens oder Handelns hindeutet, könnte ein Zusammenhang bestehen. Eine Diagnose kann aber nur von Fachleuten gestellt werden. Zusammengefasst: Das Brechen einer Schweigepflicht ist kein Beweis für eine psychische Erkrankung. Es handelt sich in der Regel um einen Vertrauensbruch, nicht um ein medizinisches Symptom.