Die Abkürzung "SPV" steht im Kontext der Psychiatrie für "Sozialpsychiatrische Versorgung". Eine SPV-Praxis bei einem Psychiater bezieht sich auf eine Einrichtung, die sich auf die sozialpsychiatrische Betreuung von Patienten spezialisiert hat. Dies umfasst in der Regel die Behandlung von psychischen Erkrankungen unter Berücksichtigung sozialer Faktoren, die das Leben der Patienten beeinflussen können. Ziel ist es, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern und sie in ihrem sozialen Umfeld zu unterstützen.