Eine Postvollmacht wird benötigt, um einer anderen Person die Erlaubnis zu erteilen, Postsendungen im Namen des Vollmachtgebers entgegenzunehmen oder abzuholen. Dies kann nützlich sein, wenn der Vollmachtgeber beispielsweise verreist ist, krank ist oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, seine Post persönlich entgegenzunehmen. Eine Postvollmacht kann von jeder Person ausgestellt werden, die voll geschäftsfähig ist und ihre Postsendungen durch eine andere Person abholen lassen möchte. Die Vollmacht sollte schriftlich erfolgen und die folgenden Informationen enthalten: 1. Name und Anschrift des Vollmachtgebers. 2. Name und Anschrift des Bevollmächtigten. 3. Genaue Beschreibung der erteilten Befugnisse (z.B. Abholung von Briefen, Paketen, Einschreiben). 4. Zeitraum, für den die Vollmacht gilt (falls zeitlich begrenzt). 5. Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers. Einige Postdienstleister bieten auch spezielle Formulare für die Erteilung einer Postvollmacht an, die genutzt werden können.