Wie kann ich für eine letzte Mahnung zusätzlich eine Empfangsbestätigung erhalten?

Antwort

Ja, die Zusatzleistung, die sowohl eine Einlieferungsbestätigung als auch eine Empfangsbestätigung bietet, nennt sich "Einschreiben mit Rückschein". Bei dieser Versandart erhältst du eine Bestätigung, dass der Brief eingegangen ist, sowie eine Unterschrift des Empfängers als Nachweis, dass der Brief tatsächlich zugestellt wurde. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website der Deutschen Post: [Einschreiben mit Rückschein](https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html).

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