Wie viele Personen sind bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wahlberechtigt?

Antwort

Die Anzahl der wahlberechtigten Mitglieder in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hängt von der Größe des Unternehmens ab. In der Regel sind alle jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Betrieb beschäftigt sind, wahlberechtigt. In Unternehmen mit mehr als fünf wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden muss eine JAV gewählt werden. Die genaue Zahl kann also variieren, je nach der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter im jeweiligen Betrieb.

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