Wie oft wird der Bundespräsident gewählt und welche Aufgaben hat er?

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Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland wird alle fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden, was bedeutet, dass er maximal zehn Jahre im Amt sein kann. Die Aufgaben des Bundespräsidenten umfassen unter anderem: 1. **Repräsentation**: Er vertritt Deutschland nach außen und bei offiziellen Anlässen. 2. **Gesetzgebung**: Der Bundespräsident unterzeichnet Gesetze, bevor sie in Kraft treten. 3. **Ernennungen**: Er ernennt den Bundeskanzler, die Minister und andere wichtige Amtsträger. 4. **Völkerrechtliche Verträge**: Er ratifiziert internationale Verträge. 5. **Begnadigungsrecht**: Der Bundespräsident hat das Recht, Strafen zu erlassen oder zu mildern. 6. **Politische Neutralität**: Er soll überparteilich agieren und die Einheit des Landes fördern. Diese Aufgaben sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.

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