Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes in Deutschland und setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt werden. Die genaue Zusammensetzung kann je nach Bundesland variieren, da jedes Bundesland eigene Wahlgesetze hat. In der Regel gibt es jedoch folgende Merkmale: 1. **Anzahl der Abgeordneten**: Die Anzahl der Abgeordneten im Landtag variiert je nach Bundesland. Zum Beispiel hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen 199 Abgeordnete, während der Landtag von Bremen nur 83 Abgeordnete hat. 2. **Wahlperiode**: Die Abgeordneten werden für eine bestimmte Wahlperiode gewählt, die in den meisten Bundesländern fünf Jahre beträgt. 3. **Wahlrecht**: In der Regel wird ein gemischtes Wahlrecht angewendet, das sowohl Elemente der Verhältniswahl als auch der Mehrheitswahl umfasst. 4. **Fraktionen**: Die Abgeordneten schließen sich in Fraktionen zusammen, die in der Regel den politischen Parteien entsprechen, die im Landtag vertreten sind. 5. **Präsident des Landtags**: Der Landtag wird von einem Präsidenten geleitet, der aus den Reihen der Abgeordneten gewählt wird. Die genaue Struktur und die Regeln können jedoch je nach Bundesland unterschiedlich sein.