Die FDP hat im Bundestag 76 Sitze.
Das Verhältniswahlrecht ist ein Wahlsystem, bei dem die Sitze in einem Parlament proportional zu den Stimmen verteilt werden, die jede Partei oder Liste erhält. Hier sind die grundlegenden Schritte, wie es funktioniert: 1. **Stimmabgabe**: Wähler geben ihre Stimme für eine Partei oder Liste ab, anstatt für einzelne Kandidaten. 2. **Stimmenzählung**: Nach der Wahl werden die Stimmen ausgezählt, um festzustellen, wie viele Stimmen jede Partei oder Liste erhalten hat. 3. **Sitzverteilung**: Die Sitze im Parlament werden proportional zu den erhaltenen Stimmen verteilt. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der Sitzverteilung, wie das D'Hondt-Verfahren oder das Hare-Niemeyer-Verfahren. 4. **Kandidatenreihenfolge**: Innerhalb der Parteien oder Listen werden die Sitze in der Reihenfolge vergeben, in der die Kandidaten auf der Liste stehen, es sei denn, es gibt ein Präferenzwahlsystem, bei dem Wähler die Reihenfolge der Kandidaten beeinflussen können. Das Ziel des Verhältniswahlrechts ist es, eine möglichst genaue Repräsentation der Wählerstimmen im Parlament zu erreichen.
Die FDP hat im Bundestag 76 Sitze.