Wer kann verfassungsfeindliche Parteien verbieten?
Antwort vomIn Deutschland kann das Bundesverfassungsgericht verfassungsfeindliche Parteien verbieten. Dies geschieht auf Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der Bundesregierung. Das Verfahren ist im Grundgesetz, insbesondere in Artikel 21, geregelt. Das Gericht prüft, ob die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet.