Die fünf Wahlgrundsätze in Deutschland sind: 1. **Allgemeinheit**: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, an Wahlen teilzunehmen, ohne dass es Einschränkungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion oder sozialem Status gibt. 2. **Unmittelbarkeit**: Die Wahlen erfolgen direkt, das heißt, die Wählerinnen und Wähler stimmen direkt für die Kandidaten oder Parteien, ohne Zwischeninstanzen. 3. **Freheit**: Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Stimme ohne Zwang oder Druck abgeben können. Es darf keine Beeinflussung durch Dritte stattfinden. 4. **Gleichheit**: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Das bedeutet, dass alle Stimmen gleichwertig in die Wahlentscheidung einfließen. 5. **Öffentlichkeit**: Die Wahl muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Wahlverfahren und -ergebnisse sind öffentlich zugänglich, um Vertrauen in den Wahlprozess zu gewährleisten. Diese Grundsätze sind in Artikel 38 des Grundgesetzes verankert und bilden die Basis für die demokratischen Wahlen in Deutschland.