Der Staatssekretär für Kirchenfragen der DDR war eine Position innerhalb der Regierung, die sich mit den Beziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) beschäftigte. Diese Rolle umfasste die Koordination und Verwaltung der staatlichen Politik gegenüber den Religionsgemeinschaften, insbesondere der evangelischen und katholischen Kirchen. Der Staatssekretär war verantwortlich für die Überwachung der kirchlichen Aktivitäten, die Förderung des Dialogs zwischen Staat und Kirche sowie die Regelung von Fragen, die die Religionsfreiheit und die Rolle der Kirchen in der Gesellschaft betrafen. In der DDR war die Beziehung zwischen Staat und Kirche oft angespannt, da die sozialistische Regierung eine atheistische Ideologie verfolgte und die Kirchen als potenzielle Gegner des Regimes betrachtete. Der Staatssekretär für Kirchenfragen spielte daher eine wichtige Rolle in der politischen Landschaft, indem er versuchte, Konflikte zu minimieren und einen gewissen Grad an Zusammenarbeit zu fördern.