Was ist eine Optionskommune?

Antwort

Eine Optionskommune ist eine Kommune (Stadt oder Landkreis) in Deutschland, die im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik bestimmte Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende eigenständig wahrnimmt. Konkret bedeutet das: Optionskommunen übernehmen die Aufgaben, die sonst die gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen (sogenannte Jobcenter) erledigen, in alleiniger Verantwortung. Das betrifft vor allem die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen sowie die Auszahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, „Hartz IV“). Optionskommunen sind also für die Arbeitsvermittlung und die finanzielle Unterstützung aus einer Hand zuständig. Die Möglichkeit, eine Optionskommune zu werden, wurde mit der Einführung von Hartz IV 2005 geschaffen. Ursprünglich war die Zahl der Optionskommunen begrenzt, inzwischen ist sie aber nicht mehr beschränkt. Die rechtliche Grundlage findet sich im § 6a SGB II. Weitere Informationen findest du zum Beispiel auf der Seite des [Bundesministeriums für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Optionskommunen/optionskommunen.html).

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