Das Wahlsystem für die Landtagswahl in Thüringen basiert auf einem gemischten System aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl. Es wird nach dem sogenannten "Thüringer Wahlgesetz" durchgeführt. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. **Wahlmodus**: Die Wählerinnen und Wähler geben zwei Stimmen ab. Mit der ersten Stimme wählen sie einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis (Mehrheitswahl), und mit der zweiten Stimme wählen sie eine Partei (Verhältniswahl). 2. **Wahlkreise**: Thüringen ist in Wahlkreise unterteilt, aus denen die Direktkandidaten gewählt werden. Die Anzahl der Wahlkreise kann variieren, in der Regel sind es jedoch 44. 3. **Sitzverteilung**: Die Sitze im Landtag werden zunächst auf Basis der Zweitstimmen verteilt. Die Parteien erhalten Sitze entsprechend ihrem Anteil an den Zweitstimmen. Die Direktmandate, die durch die Erststimmen gewonnen werden, werden dann zu den Sitzen der Parteien addiert. 4. **Sperrklausel**: Um in den Landtag einzuziehen, müssen Parteien eine Sperrklausel von 5 % der Zweitstimmen erreichen, es sei denn, sie gewinnen mindestens drei Direktmandate. 5. **Zusätzliche Sitze**: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen würden, erhält sie zusätzliche Sitze, um die Überhangmandate auszugleichen. Dieses System soll eine ausgewogene Vertretung der Wählerinteressen gewährleisten und gleichzeitig die Bildung stabiler Mehrheiten im Landtag fördern.