Wann wird ein Kreispräsident in Schleswig-Holstein gerügt?

Antwort

Ein Kreispräsident in Schleswig-Holstein kann gerügt werden, wenn er gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsordnung oder die Beschlüsse des Kreistages verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er seine Pflichten vernachlässigt, seine Kompetenzen überschreitet oder sich unangemessen verhält. Die genauen Gründe und das Verfahren für eine Rüge sind in der jeweiligen Geschäftsordnung des Kreistages festgelegt.

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