In Deutschland kann eine Wahlperiode grundsätzlich nicht verlängert werden, auch wenn Neuwahlen mitten im Jahr stattfinden. Die Dauer der Wahlperiode ist im Grundgesetz festgelegt. Bei Neuwahlen wird in der Regel eine neue Wahlperiode begonnen, die die reguläre Dauer von vier Jahren hat. Eine Ausnahme könnte in besonderen politischen Situationen bestehen, aber dies wäre eine Ausnahme und müsste rechtlich und politisch begründet werden.