Nach aktuellem Stand (Juni 2024) ist kein Fall bekannt, in dem ein*e deutsche*r Bundesminister*in oder ein*e beamtete*r Staatssekretär*in erst im Jahr des Amtsantritts die deutsche Staatsbür... [mehr]
Die Minister der Bayerischen Staatsregierung werden vom Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern ernannt und entlassen. Der Ministerpräsident wird wiederum vom Bayerischen Landtag gewählt.
Nach aktuellem Stand (Juni 2024) ist kein Fall bekannt, in dem ein*e deutsche*r Bundesminister*in oder ein*e beamtete*r Staatssekretär*in erst im Jahr des Amtsantritts die deutsche Staatsbür... [mehr]