Die vier Freiheiten in der Europäischen Union sind: 1. **Freier Warenverkehr**: Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten ist ohne Zölle und mengenmäßige Beschränkungen möglich. Dies fördert den Wettbewerb und die Effizienz im Binnenmarkt. 2. **Freier Personenverkehr**: Bürger der EU haben das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat niederzulassen, zu arbeiten und zu leben. Dies ermöglicht eine größere Mobilität und den Austausch von Arbeitskräften. 3. **Freier Dienstleistungsverkehr**: Unternehmen und Selbstständige können ihre Dienstleistungen in jedem Mitgliedstaat anbieten, ohne dass nationale Beschränkungen dem entgegenstehen. 4. **Freier Kapitalverkehr**: Kapital kann ohne Einschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten bewegt werden, was Investitionen und wirtschaftliches Wachstum fördert. Diese Freiheiten bilden die Grundlage für den Binnenmarkt der EU und tragen zur wirtschaftlichen Integration der Mitgliedstaaten bei.