Das Verfahren nach der Vertrauensfrage in Deutschland ist im Grundgesetz (GG) geregelt, insbesondere in Artikel 68. Hier ist der Ablauf: 1. **Einbringung der Vertrauensfrage**: Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage stellen, um zu überprüfen, ob er die Unterstützung der Mehrheit im Bundestag hat. Dies geschieht in der Regel, wenn er Zweifel an seiner Regierungsfähigkeit hat oder eine politische Krise überwinden möchte. 2. **Abstimmung im Bundestag**: Der Bundestag muss dann über die Vertrauensfrage abstimmen. Der Kanzler benötigt die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Abgeordneten, um das Vertrauen zu gewinnen. 3. **Ergebnis der Abstimmung**: - **Vertrauen erteilt**: Wenn der Kanzler das Vertrauen erhält, bleibt die Regierung im Amt. - **Vertrauen verweigert**: Wenn der Kanzler das Vertrauen nicht erhält, kann er gemäß Artikel 68 GG den Bundespräsidenten um die Auflösung des Bundestages bitten. 4. **Auflösung des Bundestages**: Der Bundespräsident hat die Möglichkeit, dem Antrag des Kanzlers zuzustimmen und den Bundestag aufzulösen. Dies führt zu Neuwahlen. 5. **Neuwahlen**: Nach der Auflösung des Bundestages werden Neuwahlen angesetzt, in der Regel innerhalb von 60 Tagen. Die Wähler entscheiden dann über die Zusammensetzung des neuen Bundestages. Die Regelung der Vertrauensfrage und der damit verbundenen Neuwahlen ist ein wichtiges Element der parlamentarischen Demokratie in Deutschland, da sie sicherstellt, dass die Regierung über das Vertrauen des Parlaments verfügt. Dies ist entscheidend für die Stabilität und Handlungsfähigkeit der Regierung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vertrauensfrage ein Instrument ist, das dem Bundeskanzler ermöglicht, die Unterstützung des Bundestages zu testen, und im Falle eines Misstrauens zu Neuwahlen führen kann, was im GG klar geregelt ist.