Ob ein Beschluss der UN-Generalversammlung zustande kommt, hängt von der Art des Beschlusses ab. Es gibt zwei Hauptarten von Beschlüssen: 1. **Einfache Mehrheit**: Für die meisten Beschlüsse reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Das bedeutet, dass mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erforderlich sind, wobei Enthaltungen nicht gezählt werden. 2. **Zweidrittelmehrheit**: Für wichtige Fragen, wie etwa die Aufnahme neuer Mitglieder, Haushaltsfragen oder Änderungen der Charta, ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder erforderlich. In deinem Fall: - **Ja-Stimmen**: 116 - **Nein-Stimmen**: 16 - **Enthaltungen**: 56 Für eine einfache Mehrheit: - Die Ja-Stimmen (116) überwiegen die Nein-Stimmen (16) deutlich, daher wäre der Beschluss angenommen. Für eine Zweidrittelmehrheit: - Die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen (Ja + Nein) beträgt 132 (116 + 16). - Zwei Drittel von 132 sind 88. - Da 116 Ja-Stimmen mehr als 88 sind, wäre der Beschluss auch hier angenommen. Somit kommt der Beschluss sowohl bei einer einfachen Mehrheit als auch bei einer Zweidrittelmehrheit zustande.