In der aktuellen Wahlperiode des Deutschen Bundestages gibt es mehrere ständige Ausschüsse, die jeweils spezifische Aufgaben und Zuständigkeiten haben. Hier sind einige der wichtigsten ständigen Ausschüsse und ihre Aufgaben: 1. **Ausschuss für Arbeit und Soziales**: Beschäftigt sich mit Fragen der Arbeitsmarktpolitik, Sozialversicherung und sozialen Dienstleistungen. 2. **Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung**: Verantwortlich für Bildungspolitik, Forschung und Entwicklung sowie die Bewertung von Technologien. 3. **Ausschuss für Gesundheit**: Behandelt Themen der Gesundheitspolitik, einschließlich der Gesundheitsversorgung und der Arzneimittelpolitik. 4. **Ausschuss für Inneres und Heimat**: Zuständig für innere Sicherheit, Migration, Integration und die Verwaltung. 5. **Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten**: Befasst sich mit der Außenpolitik, internationalen Beziehungen und der Entwicklungspolitik. 6. **Ausschuss für Wirtschaft und Energie**: Thematisiert wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Energiepolitik und industrielle Entwicklung. 7. **Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit**: Verantwortlich für Umweltpolitik, Naturschutz und Fragen der nuklearen Sicherheit. 8. **Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur**: Behandelt Verkehrspolitik, Infrastrukturprojekte und digitale Entwicklungen. 9. **Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend**: Fokussiert auf Familienpolitik, Seniorenangelegenheiten, Frauenrechte und Jugendfragen. 10. **Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz**: Zuständig für rechtliche Fragen, Verbraucherschutz und die Justiz. Diese Ausschüsse spielen eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsprozess, indem sie Gesetzentwürfe beraten, Anhörungen durchführen und Empfehlungen an den Bundestag abgeben.