Die Sitzverteilung im Landtag erfolgt in der Regel nach dem Verhältniswahlrecht. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimmen für Parteien ab, und die Sitze werden proportional zu den erhaltenen Stimmen verteilt. In vielen Bundesländern gibt es zudem eine Mindestanzahl an Stimmen, die eine Partei erreichen muss, um in den Landtag einziehen zu können. Die genaue Verteilung kann je nach Bundesland und Wahlgesetz variieren. In der Regel werden die Sitze in Wahlkreisen und auf Landesebene vergeben, wobei auch Überhang- und Ausgleichsmandate eine Rolle spielen können.