In Thüringen sind Landtags- und Bundestagsmandate grundsätzlich miteinander vereinbar. Das bedeutet, dass eine Person sowohl im Thüringer Landtag als auch im Deutschen Bundestag ein Mandat innehaben kann. Es gibt jedoch einige praktische und rechtliche Aspekte, die beachtet werden sollten, wie beispielsweise die zeitliche Belastung und die Verpflichtungen, die mit beiden Mandaten verbunden sind.