Welche Regierungsform gab es im Deutschen Kaiserreich?

Antwort

Das Deutsche Kaiserreich, das von 1871 bis 1918 existierte, hatte eine konstitutionelle Monarchie als Regierungsform. In dieser Regierungsform war der Kaiser das Staatsoberhaupt und hatte bedeutende exekutive Befugnisse, während es auch ein Parlament (den Reichstag) gab, das legislative Funktionen ausübte. Der Reichskanzler, der vom Kaiser ernannt wurde, war der Regierungschef und verantwortlich für die Exekutive.

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