Das politische System der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes etabliert. Es handelt sich um eine föderale, parlamentarische Demokratie. Hier sind die wesentlichen Merkmale: 1. **Grundgesetz**: Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD und trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Es legt die Grundrechte und die Struktur des Staates fest. 2. **Föderalismus**: Deutschland ist ein föderaler Staat, der aus 16 Bundesländern besteht. Jedes Bundesland hat eigene Kompetenzen und eine eigene Verfassung, Regierung und Parlament. 3. **Parlamentarisches System**: Das politische System ist parlamentarisch, was bedeutet, dass die Regierung vom Parlament gewählt wird und diesem verantwortlich ist. 4. **Bundestag**: Der Bundestag ist das zentrale legislative Organ und wird direkt vom Volk gewählt. Er ist verantwortlich für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung. 5. **Bundesrat**: Der Bundesrat vertritt die Bundesländer auf Bundesebene und hat Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung, insbesondere bei Gesetzen, die die Länder betreffen. 6. **Bundespräsident**: Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und hat vorwiegend repräsentative Aufgaben. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. 7. **Bundeskanzler**: Der Bundeskanzler ist der Regierungschef und wird vom Bundestag gewählt. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Bundesregierung. 8. **Bundesverfassungsgericht**: Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und kann Gesetze für verfassungswidrig erklären. Diese Struktur hat sich seit 1949 bewährt und bildet die Grundlage für die politische Stabilität und den demokratischen Prozess in Deutschland. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages: [bundestag.de](https://www.bundestag.de).