Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ist föderal organisiert und besteht aus mehreren politischen Ebenen: 1. **Bundesebene**: - **Bundestag**: Das Parlament, das die gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene ausübt. - **Bundesrat**: Die Vertretung der Bundesländer, die an der Gesetzgebung beteiligt ist. - **Bundesregierung**: Besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. - **Bundespräsident**: Das Staatsoberhaupt, das vor allem repräsentative Aufgaben hat. 2. **Länderebene**: - **Landtage**: Die Parlamente der einzelnen Bundesländer. - **Landesregierungen**: Bestehen aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. - **Landesverfassungsgerichte**: Überwachen die Einhaltung der Landesverfassungen. 3. **Kommunale Ebene**: - **Gemeinden und Städte**: Haben eigene Vertretungskörperschaften (z.B. Stadträte, Gemeinderäte). - **Landkreise**: Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden, die ebenfalls eigene Vertretungskörperschaften haben (z.B. Kreistage). Diese Ebenen arbeiten zusammen und haben jeweils eigene Zuständigkeiten, die im Grundgesetz und in den Landesverfassungen festgelegt sind.