Fällt man als Pazifist durch die Sicherheitsüberprüfung der Bundeswehr?

Antwort vom

Nein. Pazifismus allein führt in der Regel nicht dazu, dass man eine Sicherheitsüberprüfung bei der Bundeswehr „nicht besteht“. Entscheidend ist normalerweise nicht eine pazifistische Haltung an sich, sondern ob sicherheitsrelevante Zweifel bestehen, zum Beispiel bei: - fehlender Verfassungstreue, - Erpressbarkeit, - extremistischen Bezügen, - schweren Straftaten, - problematischen finanziellen Verhältnissen, - oder Unzuverlässigkeit im Umgang mit Verschlusssachen. Eine pazifistische Überzeugung kann aber praktisch relevant werden, wenn sie dazu führt, dass jemand den Dienst, bestimmte Aufgaben oder den Umgang mit militärischen Geheimnissen grundsätzlich ablehnt. Dann geht es eher um Eignung oder Verwendbarkeit als um die bloße Sicherheitsüberprüfung. Kurz: **Pazifist sein = normalerweise kein automatisches Ausschlusskriterium.**