Drei Organe der Europäischen Union sind: 1. **Europäisches Parlament**: Es hat die Aufgabe, Gesetze zu erlassen und die EU-Bürger zu vertreten. Es beteiligt sich an der Gesetzgebung und hat Mitentscheidungsrecht bei vielen politischen Bereichen. 2. **Europäische Kommission**: Ihre Hauptaufgabe ist die Initiierung von Gesetzgebungsverfahren und die Überwachung der Einhaltung des EU-Rechts. Sie fungiert als Hüterin der Verträge und sorgt dafür, dass die EU-Politik umgesetzt wird. 3. **Rat der Europäischen Union (Ministerrat)**: Er hat die Aufgabe, die Gesetzgebung zu erlassen und die politischen Entscheidungen der EU zu koordinieren. Der Rat vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten und entscheidet über wichtige politische Fragen.