Wie wird der Nachfolger von Ursula von der Leyen bestimmt?

Antwort

Der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Ursula von der Leyen als Präsident oder Präsidentin der Europäischen Kommission wird durch einen mehrstufigen Prozess bestimmt: 1. **Europawahl**: Die Bürger der EU-Mitgliedstaaten wählen alle fünf Jahre das Europäische Parlament. Diese Wahl beeinflusst die politische Zusammensetzung des Parlaments und damit auch die Auswahl des Kommissionspräsidenten. 2. **Vorschlag des Europäischen Rates**: Der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, schlägt einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten vor. Dabei berücksichtigt der Rat das Ergebnis der Europawahl. 3. **Zustimmung des Europäischen Parlaments**: Der vorgeschlagene Kandidat oder die Kandidatin muss sich einer Abstimmung im Europäischen Parlament stellen. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Parlaments (mindestens 50% + 1 Stimme) ist erforderlich, um die Nominierung zu bestätigen. 4. **Ernennung durch den Europäischen Rat**: Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments wird der Kandidat oder die Kandidatin offiziell vom Europäischen Rat ernannt. Dieser Prozess stellt sicher, dass sowohl die direkt gewählten Vertreter der EU-Bürger als auch die Regierungen der Mitgliedstaaten an der Auswahl beteiligt sind.

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