Der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Ursula von der Leyen als Präsident oder Präsidentin der Europäischen Kommission wird durch einen mehrstufigen Prozess bestimmt: 1. **Europawahl**: Die Bürger der EU-Mitgliedstaaten wählen alle fünf Jahre das Europäische Parlament. Diese Wahl beeinflusst die politische Zusammensetzung des Parlaments und damit auch die Auswahl des Kommissionspräsidenten. 2. **Vorschlag des Europäischen Rates**: Der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, schlägt einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten vor. Dabei berücksichtigt der Rat das Ergebnis der Europawahl. 3. **Zustimmung des Europäischen Parlaments**: Der vorgeschlagene Kandidat oder die Kandidatin muss sich einer Abstimmung im Europäischen Parlament stellen. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Parlaments (mindestens 50% + 1 Stimme) ist erforderlich, um die Nominierung zu bestätigen. 4. **Ernennung durch den Europäischen Rat**: Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments wird der Kandidat oder die Kandidatin offiziell vom Europäischen Rat ernannt. Dieser Prozess stellt sicher, dass sowohl die direkt gewählten Vertreter der EU-Bürger als auch die Regierungen der Mitgliedstaaten an der Auswahl beteiligt sind.