Muss der Briefumschlag bei der Abstimmung 21 frankiert werden?

Antwort

Ja, bei der Abstimmung 21 muss der Briefumschlag in der Regel frankiert werden, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abstimmungsunterlagen portofrei zurückgesendet werden können. Es ist wichtig, die spezifischen Anweisungen auf den Abstimmungslagen zu beachten.

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