Ja, Landtags- und Bundestagsmandate sind grundsätzlich miteinander vereinbar. Ein Abgeordneter kann sowohl im Landtag als auch im Bundestag sitzen. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern Regelungen, die eine gleichzeitige Ausübung beider Mandate einschränken oder bestimmte Bedingungen dafür festlegen. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.