Wer vertritt die Interessen der Bundesländer in Österreich?

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In Österreich werden die Interessen der Bundesländer durch den Bundesrat vertreten. Der Bundesrat ist die zweite Kammer des österreichischen Parlaments und besteht aus Vertretern der neun Bundesländer. Die Anzahl der Vertreter jedes Bundeslandes richtet sich nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes. Der Bundesrat hat die Aufgabe, Gesetze, die vom Nationalrat beschlossen wurden, zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben.

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