Die Fristen für die Einleitung eines Bürgerbegehrens gegen einen Ratsbeschluss können je nach Bundesland und Gemeindeordnung variieren. In der Regel muss ein Bürgerbegehren innerhalb von bestimmten Fristen nach Bekanntgabe des Ratsbeschlusses eingereicht werden, oft innerhalb von drei bis sechs Wochen. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Gemeindeordnung zu beachten, da diese die genauen Fristen und Verfahren festlegen. Es empfiehlt sich, die zuständige Gemeindebehörde oder die Webseite der Gemeinde zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.