Frauenquote im öffentlichen Dienst 1993?

Antwort

Die Frauenquote für den öffentlichen Dienst in Deutschland wurde 1993 durch das Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst eingeführt. Dieses Gesetz sah vor, dass in den Einstellungs- und Beförderungsverfahren von öffentlichen Arbeitgebern eine Quote von mindestens 30 % für Frauen angestrebt werden sollte. Ziel war es, die Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst zu fördern und den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

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