Die Europäische Kommission setzt sich aus 27 Kommissarinnen und Kommissaren zusammen, wobei jedes EU-Mitgliedsland eine Person entsendet. An der Spitze der Kommission steht der Präsident oder die Präsidentin, der oder die von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gewählt wird. Die übrigen Kommissionsmitglieder werden ebenfalls von den Mitgliedsländern vorgeschlagen und müssen vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Jeder Kommissar ist für ein spezifisches Ressort zuständig, ähnlich wie Minister in nationalen Regierungen.