Was bedeutet: Die EU hat keine Kompetenz-Kompetenz?

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**Das bedeutet: Die EU darf ihre eigenen Zuständigkeiten nicht selbst erweitern. Neue Befugnisse bekommt sie nur, wenn die Mitgliedstaaten die EU-Verträge ändern und dem zustimmen.** ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14530)) ## Warum das wichtig ist Die EU handelt nach dem Prinzip der **begrenzten Einzelermächtigung**. Sie darf also nur in den Bereichen tätig werden, die ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen ausdrücklich übertragen haben. Die Verteilung dieser Zuständigkeiten steht im Primärrecht der EU, also in den Verträgen selbst. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14530)) „Keine Kompetenz-Kompetenz“ heißt deshalb ganz konkret: **Die EU kann nicht selbst entscheiden, dass sie ab morgen für ein neues Politikfeld zuständig ist.** Wenn die EU mehr Befugnisse bekommen soll, müssen die Mitgliedstaaten die Verträge ändern; das ist gerade nicht Sache der EU-Organe allein. Das Bundesverfassungsgericht formuliert genau diesen Gedanken ausdrücklich so, dass die Verträge der EU keine Klausel geben, mit der sie über ihre eigenen Kompetenzen selbst bestimmen könnte. ([bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/EN/1993/10/rs19931012_2bvr213492en.html)) ## Der entscheidende Unterschied Viele verwechseln das mit dem **Vorrang des EU-Rechts**. Das ist etwas anderes. - **Vorrang des EU-Rechts** bedeutet: Wenn die EU in einem Bereich **zuständig** ist und dort gültiges Recht erlässt, geht dieses Recht im Kollisionsfall nationalem Recht vor. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/primacy-of-eu-law-precedence-supremacy.html)) - **Keine Kompetenz-Kompetenz** bedeutet: Die EU kann **nicht selbst festlegen**, dass sie für immer mehr Bereiche zuständig ist. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14530)) Der praktische Punkt ist also: **EU-Recht kann stark sein, aber nur innerhalb der Zuständigkeiten, die die Staaten vorher übertragen haben.** ## Einfaches Beispiel Deutschland kann der EU per Vertrag Zuständigkeiten etwa im Binnenmarkt übertragen. Die EU kann dann in diesem Bereich verbindliche Regeln machen. Sie kann aber **nicht eigenmächtig beschließen**, zusätzlich auch noch allgemein für Schulpolitik oder das gesamte Steuerrecht zuständig zu sein, wenn die Verträge das nicht hergeben. Dafür bräuchte es wieder die Zustimmung der Mitgliedstaaten. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14530)) Der Kern ist also: **Nicht die EU bestimmt den Umfang ihrer Macht, sondern die Mitgliedstaaten über die Verträge.**

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