Wie ist die Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag verankert?

Antwort

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert, um die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern zu verbessern und die Chancengleichheit zu fördern. Ziel ist es, ein einfacheres und gerechteres System der Kinderförderung zu schaffen, das verschiedene Leistungen bündelt und an die Bedürfnisse von Familien anpasst. Die genaue Ausgestaltung und Umsetzung der Kindergrundsicherung wird in den kommenden Jahren weiterentwickelt, wobei auch die Einbeziehung von Experten und die Berücksichtigung der Erfahrungen aus bestehenden Programmen vorgesehen sind.

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