Darf man beim DGB noch „1. Mai – Kampftag der Arbeiterklasse“ sagen?

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**Ja – du kannst das sagen. Verboten ist der Ausdruck beim DGB nicht. Aber er klingt heute deutlich ideologischer und historischer als die Sprache, die der DGB selbst normalerweise benutzt.** Der entscheidende Punkt ist: Der DGB verwendet für den 1. Mai heute meist Formulierungen wie **„Tag der Arbeit“**, **„Tag der Arbeiterbewegung“** oder **„Kampftag der Gewerkschaften“**. Auf einer DGB-Seite heißt es zum Beispiel ausdrücklich, der 1. Mai sei „Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung“. An anderer Stelle beschreibt der DGB den 1. Mai als den „traditionellen Kampftag der Gewerkschaften“. ([dgb.de](https://www.dgb.de/veranstaltungen/veranstaltung/tag-der-arbeit/)) „**Kampftag der Arbeiterklasse**“ ist dagegen ein älterer, stärker marxistisch geprägter Begriff. Er ist historisch korrekt und wurde bzw. wird in Teilen der linken Arbeiterbewegung benutzt, wirkt in Deutschland aber oft nach KPD-/SED-/DDR-Sprache. Genau deshalb passt er **nicht gut zum heutigen offiziellen DGB-Sprachgebrauch**, auch wenn der DGB den 1. Mai weiterhin klar als Tag von Solidarität, Widerstand und gewerkschaftlichem Kampf versteht. Für 2026 formuliert der DGB selbst: Der 1. Mai sei ein Tag des „Zusammenhalts, der Solidarität, des Widerstands“. ([dgb.de](https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/1-mai-2026-erst-unsere-jobs-dann-eure-profite/)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn du **historisch oder politisch zugespitzt** sprechen willst, ist „1. Mai – Kampftag der Arbeiterklasse“ sprachlich möglich. Wenn du **beim DGB, auf einer DGB-Veranstaltung oder im DGB-Stil** formulieren willst, ist besser: - **1. Mai – Tag der Arbeit** - **1. Mai – Kampftag der Gewerkschaften** - **1. Mai – Tag der Arbeiterbewegung** Der Unterschied ist nicht juristisch, sondern politisch-kulturell: **sagbar ja, DGB-typisch eher nein.** ([dgb.de](https://www.dgb.de/mitmachen/erster-mai/maiplakate/))