Der Zwei-plus-Vier-Vertrag, offiziell als "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" bekannt, wurde am 12. September 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) unterzeichnet. Die wesentlichen Bestandteile des Vertrags umfassen: 1. **Souveränität Deutschlands**: Deutschland erhält volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. 2. **Grenzen**: Die bestehenden Grenzen Deutschlands werden anerkannt, insbesondere die Oder-Neiße-Grenze zu Polen. 3. **Truppenabzug**: Die sowjetischen Truppen ziehen bis Ende 1994 aus dem Gebiet der ehemaligen DDR ab. 4. **Militärische Beschränkungen**: Deutschland verpflichtet sich, keine Atomwaffen, chemischen oder biologischen Waffen zu produzieren oder zu besitzen. 5. **NATO-Mitgliedschaft**: Deutschland bleibt Mitglied der NATO, jedoch werden keine NATO-Truppen in den neuen Bundesländern stationiert. 6. **Wiedervereinigung**: Die Wiedervereinigung Deutschlands wird international anerkannt. Der Vertrag trat am 15. März 1991 in Kraft und war ein entscheidender Schritt zur Wiedervereinigung Deutschlands und zur Beendigung des Kalten Krieges.