Ein Beispiel für Gewaltenteilung ist das politische System der Vereinigten Staaten. Dort sind die Staatsgewalt und die Funktionen in drei Hauptbereiche unterteilt: 1. **Legislative (Gesetzgebende Gewalt)**: Diese wird durch den Kongress ausgeübt, der aus zwei Kammern besteht – dem Senat und dem Repräsentantenhaus. Der Kongress ist verantwortlich für die Erstellung und Verabschiedung von Gesetzen. 2. **Exekutive (Ausführende Gewalt)**: Diese wird vom Präsidenten ausgeübt, der die Gesetze umsetzt und die Regierung leitet. Der Präsident hat auch das Recht, Gesetze zu vetoieren und ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. 3. **Judikative (Rechtsprechende Gewalt)**: Diese wird durch die Gerichte, insbesondere den Obersten Gerichtshof, ausgeübt. Die Judikative interpretiert die Gesetze und entscheidet über deren Anwendung in konkreten Fällen. Diese Aufteilung soll sicherstellen, dass keine der drei Gewalten zu viel Macht hat und dass sie sich gegenseitig kontrollieren und ausbalancieren.