Ordne die Begriffe Volksbefragung, Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid, Referendum als verbindlich oder unverbindlich ein.

Antwort

Die Begriffe können wie folgt eingeordnet werden: - **Volksbefragung**: unverbindlich - **Volksinitiative**: unverbindlich - **Volksbegehren**: verbindlich (wenn die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht wird) - **Volksentscheid**: verbindlich - **Referendum**:lich (in der Regel, wenn es um die Zustimmung zu Gesetzen oder Verfassungsänderungen geht) Diese Einordnung kann je nach Land und spezifischem rechtlichem Kontext variieren.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wer brachte die Chatkontroll-Initiative ins EU-Parlament ein?

Die sogenannte „Chatkontrolle“-Initiative, offiziell als „Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ (Child Sexual Abuse Regulati... [mehr]