In einer Wählergemeinschaft bezieht sich der Begriff "Ausschussmitglied" auf eine Person, die in einem bestimmten Ausschuss tätig ist, der sich mit spezifischen Themen oder Aufgaben innerhalb der Gemeinde oder Stadt beschäftigt. Diese Mitglieder sind oft für die Vorbereitung von Entscheidungen und Empfehlungen zuständig, die dann von der Gemeindevertretung oder dem Rat behandelt werden. "Bürgerliches Mitglied" hingegen bezeichnet in der Regel eine Person, die nicht Mitglied einer politischen Partei ist, aber dennoch in einem Ausschuss mitarbeitet. Diese Mitglieder bringen oft die Perspektive der Bürger ein und können wertvolle Beiträge leisten, ohne an die Vorgaben einer Partei gebunden zu sein. Sie haben in der Regel kein Stimmrecht, können aber an Diskussionen teilnehmen und ihre Meinungen äußern.