Welche Aufgaben hat das Abgeordnetenhaus in Berlin?

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Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mehrere zentrale Aufgaben: 1. **Gesetzgebung**: Es verabschiedet Gesetze, die in Berlin gelten. Dazu gehören sowohl Landesgesetze als auch die Umsetzung von Bundesgesetzen auf Landesebene. 2. **Kontrolle der Exekutive**: Das Abgeordnetenhaus überwacht die Arbeit des Senats (der Landesregierung) und stellt sicher, dass dieser im Interesse der Bürger handelt. Dies geschieht durch Anfragen, Debatten und Untersuchungsausschüsse. 3. **Haushaltsrecht**: Es beschließt den Landeshaushalt und kontrolliert die Verwendung der öffentlichen Mittel. 4. **Wahl von Amtsträgern**: Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister von Berlin und bestätigt die Senatoren. 5. **Repräsentation**: Es vertritt die Interessen der Berliner Bevölkerung und dient als Forum für öffentliche Debatten und politische Willensbildung. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Abgeordnetenhauses von Berlin: [Abgeordnetenhaus von Berlin](https://www.parlament-berlin.de/).

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