Fasse Artikel 5 des Nordatlantikvertrages zusammen.

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Artikel 5 des Nordatlantikvertrages besagt, dass ein bewaffneter Angriff gegen ein oder mehrere Mitgliedsstaaten Angriff gegen alle Mitglieder betrachtet wird. Im Falle eines solchen Angriffs sind die anderen Mitgliedsstaaten verpflichtet, Unterstützung zu leisten, einschließlich militärischer Maßnahmen, um die Sicherheit und Freiheit der betroffenen Nationen zu gewährleisten. Dieser Artikel bildet das Herzstück der kollektiven Verteidigung und betont die Solidarität unter den Mitgliedsstaaten der NATO.