Wie werden die Abgeordneten des Landes Berlin gewählt?

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Die Abgeordneten des Landes Berlin werden durch die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Diese Wahl findet alle fünf Jahre statt. Das Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament von Berlin und besteht aus mindestens 130 Abgeordneten. Das Wahlsystem ist eine Mischung aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: 1. **Erststimme**: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Berlin ist in 78 Wahlkreise unterteilt, und der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis gewinnt das Direktmandat. 2. **Zweitstimme**: Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste einer Partei gewählt. Diese Stimme entscheidet über die proportionale Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus. Die Sitze im Abgeordnetenhaus werden zunächst an die Direktkandidaten vergeben. Die restlichen Sitze werden dann so verteilt, dass das Verhältnis der Sitze der Parteien im Abgeordnetenhaus dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. Es gibt eine Fünf-Prozent-Hürde, das heißt, nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, ziehen in das Abgeordnetenhaus ein. Weitere Informationen zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin findest du auf der offiziellen Website des Landeswahlleiters: [Landeswahlleiter Berlin](https://www.wahlen-berlin.de).

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