Welche Begründungen für Recht bieten Kelsen und Hart und was verbindet ihre Ansätze?

Antwort

Hans Kelsen und H.L.A. Hart sind zwei bedeutende Rechtsphilosophen, die unterschiedliche Ansätze zur Begründung von Recht entwickelt haben. **Hans Kelsen:** Kelsen ist bekannt für seine "Reine Rechtslehre". Sein Ansatz ist normativ und formalistisch. Er sieht das Recht als ein System von Normen, das unabhängig von moralischen oder soziologischen Aspekten betrachtet werden sollte. Kelsen führt das Konzept der "Grundnorm" (Grundnorm) ein, eine hypothetische Norm, die die Gültigkeit aller anderen Normen im Rechtssystem begründet. Diese Grundnorm ist nicht selbst rechtlich begründet, sondern wird als notwendige Voraussetzung für die Kohärenz des Rechtssystems angenommen. **H.L.A. Hart:** Hart hingegen entwickelt eine analytische und deskriptive Theorie des Rechts. In seinem Werk "The Concept of Law" unterscheidet er zwischen "Primärregeln" (Regeln, die das Verhalten der Menschen direkt regulieren) und "Sekundärregeln" (Regeln, die die Primärregeln betreffen, z.B. Regeln zur Gesetzgebung, zur Änderung von Gesetzen und zur Durchsetzung von Gesetzen). Eine zentrale Rolle spielt dabei die "Regel der Anerkennung" (rule of recognition), die festlegt, welche Normen als rechtlich gültig anerkannt werden. Diese Regel der Anerkennung ist eine soziale Praxis, die von den Rechtsanwendern akzeptiert wird. **Gemeinsamkeiten:** Trotz ihrer unterschiedlichen Ansätze gibt es einige Gemeinsamkeiten zwischen Kelsen und Hart: 1. **Trennung von Recht und Moral:** Beide Theorien betonen die Trennung von Recht und Moral. Kelsen sieht das Recht als ein rein normatives System, während Hart die Unterscheidung zwischen dem, was das Recht ist, und dem, was es sein sollte, betont. 2. **Systematische Struktur:** Beide Theorien betrachten das Recht als ein kohärentes System von Normen oder Regeln. 3. **Grundlegende Normen:** Sowohl Kelsen als auch Hart erkennen die Notwendigkeit einer grundlegenden Norm oder Regel an, die die Gültigkeit des gesamten Rechtssystems begründet (Kelsens Grundnorm und Harts Regel der Anerkennung). Diese Gemeinsamkeiten zeigen, dass beide Theorien trotz ihrer Unterschiede versuchen, eine systematische und kohärente Erklärung für die Gültigkeit und Struktur von Rechtssystemen zu bieten.

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