Werden Sparguthaben zur Bezahlung von Pflegeplätzen herangezogen?

Antwort

Ja, Sparguthaben können unter bestimmten Umständen zur Finanzierung von Pflegeplätzen herangezogen werden. In Deutschland gibt es Regelungen, die besagen, dass das Vermögen von Pflegebedürftigen, einschließlich Sparguthaben, bei der Berechnung des Eigenanteils für die Pflegekosten berücksichtigt wird. Es gibt jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden, um sicherzustellen, dass die Betroffenen weiterhin über ein gewisses Existenzminimum verfügen können. Es ist ratsam, sich bei einer Pflegeberatung oder einem Fachanwalt über die genauen Regelungen und Freibeträge zu informieren.

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